Integration ist keine Einbahnstraße

Die LINKE unterstützt den Integrationsrat der Stadt Unna: Der Integrationsrat verfolgt das Ziel, die Chancengleichheit für Migrantinnen und Migranten herzustellen, sie vor Rassismus zu schützen sowie eine Gleichbehandlung im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Vor allem müssen ihre Potenziale wertgeschätzt werden, davon profitiert die gesamte Gesellschaft:


■ Integration ist eine so genannte ‚Querschnittsaufgabe‘. Das Ziel ist, dass nicht einzelne Dienststellen für das Thema ‚Integration‘ verantwortlich sind, sondern alle Dienststellen der Stadtverwaltung über die notwendige Interkulturelle Kompetenz verfügen, um angemessen handeln zu können. Deswegen soll der Bereich „Integration“ direkt dem Bürgermeister unterstellt werden (ähnlich einer Stabsstelle).

■ Zur Umsetzung des ”Integrationskonzeptes“ zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft müssen ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zu Verfügung gestellt werden.

■ Die Verwaltung muss sich interkulturell öffnen (Fortbildungen, Einstellung von interkulturellen MitarbeiterInnen usw.).

■ Die Antidiskriminierungs- und Anti-Rassismus-Arbeit muss weiter gefördert, rassistische und rechtsextreme Entwicklungen bekämpft und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.

  • Die natürliche Mehrsprachigkeit bei Kindern und Jugendlichen ist zu fördern: Die Bildungseinrichtungen müssen Sprachenrealität aktiv nutzen und die von den Kindern und Jugendlichen mitgebrachten Sprachpotenziale fördern.

■ Die LINKE unterstützt den Integrationsrat der Stadt Unna bei seiner Forderung, an die sehr guten Erfahrungen der letzten 2 Jahre bei der Unterbringung der Flüchtlinge in Privatwohnungen / Wohnungsgesellschaften anzuknüpfen. Dieses System hat sich bestens bewährt und soll weiterhin für alle in Unna untergebrachten Flüchtlinge gelten.

In kommunalen Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten muss den Familien ermöglicht werden (die Grundausstattung ausgenommen), die Wohnung nach den individuellen Bedarfen einzurichten. Zudem soll in den Häusern ein Gemeinschaftsraum / Raum für Ehrenamtsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Bei alleinstehenden Flüchtlingen ist eine Belegung mit maximal 2 Personen pro Zimmer einzuhalten. Bis auf die Grundausstattung soll auch hier die Möglichkeit gegeben werden, die Zimmer individuell zu gestalten.