Merkwürdiges Verständnis von Informationspflicht und Transparenz

Petra Weber

 

Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE Unna zu den Ausgaben für Gutachten bzw. gutachterliche Tätigkeiten im Jahr 2018 gab es in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.09.2019 eine Antwort, die mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wohl kaum vereinbar ist. Der § 55 GO NRW regelt die Kontrolle der Verwaltung. Dem ersten Absatz ist unter anderem zu entnehmen: Der Bürgermeister ist verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen.

 

Petra Weber, die Fraktionsvorsitzende der Linken im Rat der Stadt, erläutert zum Vorgang: „Wir haben nun keineswegs erwartet, dass unsere Anfrage vom 04.09.2019 in dieser Sitzung erschöpfend beantwortet wird. Womit wir aber gar nicht gerechnet hatten, ist die Antwort unseres Bürgermeisters Werner Kolter, der lapidar erklärte, die Verwaltung habe dafür keine Zeit, denn man müsse ja in allen Dezernaten nachfragen.“

Die Anfrage mit unzumutbarem Zeitaufwand der Verwaltung abzuweisen, so Petra Weber weiter, sei grotesk und nicht hinnehmbar. „Ratsmitglieder treffen Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer Stadt dürfen voraussetzen, dass ihre Vertreter*innen im Rat Zugang zu Informationen haben, die sie für ihre Entscheidungen benötigen. Angesichts des Haushaltsstopps ist es für unsere zukünftigen Entscheidungen sicher sinnvoll, sich mit den verschiedenen Posten des vorliegenden Jahresabschlusses 2018 im Nachhinein noch einmal genauer zu befassen. Unsere Anfrage benötigt etwas Verwaltungsaufwand, da wir ja eine genauere Aufschlüsselung anfragten. Doch in Zeiten moderner EDV-Systeme sollte es möglich sein, die Anfrage in nicht allzu ferner Zukunft zu beantworten. Keineswegs aber steht es dem Bürgermeister oder der Verwaltung zu, Auskünfte zu Anfragen zu verweigern. Seine Antwort ist sicher auch keine Stellungnahme im Sinne des § 55 Absatz 1 der GO NRW. Das lassen wir so nicht stehen. Wir sind schon gespannt, ob diese Art der Behandlung einer Fraktionsanfrage im Protokoll der Sitzung auftauchen wird.“