Kein „Logdown“ der Demokratie!

Hans Decruppe

Wie wir auch in der Corona-Krise kommunalpolitisch in den Räten und Kreistagen demokratisch handlungsfähig bleiben.

In der aktuellen Corona-Krise sind Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten unvermeidlich. Denn die Ausübung von Grundrechten darf nie dazu führen, dass Grundrechte anderer - wie insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - gefährdet oder bedroht werden. Die Einschränkung der Bewegungs-, Kommunikations- oder der Berufsfreiheit usw. ist legitim und gesundheitspolitisch geboten, um die gefährliche, nach wissenschaftlicher Einschätzung explosionsartige Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und das offenkundig für eine solche Pandemie nicht ausreichend aufgestellte System der Gesundheits- und Krankenversorgung nicht zu überfordern.

Einschränkungen von Grundrechten stehen jedoch immer unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit, nämlich unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige einschränkende Maßnahme geeignet ist, das gesundheitspolitische Ziel – die Eindämmung der Pandemie, die Sicherung der Kranken(haus)versorgung und der gesundheitliche Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen - zu unterstützen, weniger einschneidende Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen und zeitlich und räumlich begrenzt ist.

Wer aus Ignoranz gegenüber wissenschaftlicher Einschätzung und Erkenntnis oder aus einem prinzipiellen Oppositions-Habitus die aktuell von Regierungsseite ergriffenen Maßnahmen grundsätzlich in Frage stellt oder sogar bekämpft, ist politisch nicht ernst zu nehmen. Eine solche rücksichtslose und unsolidarische Verhaltensweise wird von uns Linken abgelehnt und verurteilt.

Jedoch muss jedes Regierungs- und Verwaltungshandeln – auch jede einzelne Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Krise - der wirksamen demokratischen Kontrolle unterliegen. Die demokratischen Institutionen – wie die gewählten Parlamente, aber auch die Räte und Kreistage als Teile der Kommunalverwaltung – müssen ihre Aufgaben auch in einer Krise immer wahrnehmen können. Ein Regieren oder Verwalten im Wege von „Notverordnungen“ darf es in einer Demokratie nicht geben und widerspräche Geist und Regelungen des Grundgesetzes.

Ein „Logdown“, d.h. eine Schließung der Demokratie ist verfassungswidrig und muss auf den Widerstand aller Demokraten treffen.

Deshalb kann es auch nicht angehen, dass – wie in dieser Woche in wenigen Städten in NRW geschehen – von Verwaltungsseite sämtliche Sitzungen aller kommunalen Entscheidungsgremien, d.h. sowohl Rat und Ausschüsse einschließlich des Hauptausschusses, abgesagt bzw. untersagt werden sollten. Dagegen haben wir als Kommunalpolitiker in NRW schärfsten Widerstand zu leisten. Ich war Anfang dieser Woche bereits beauftragt, in einem Fall eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Letztlich lenkte die Verwaltung, d.h. der Oberbürgermeister, dann doch ein.

Die Verwaltungen hatten sich dabei z.T. auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 17. März 2020 berufen, wo es unter Punkt 9 heißt:

Veranstaltungen sind grundsätzlich zu untersagen. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).“

Dabei wurde von den betreffenden Verwaltungen natürlich übersehen, das „Versammlungen“ der kommunalen Gremien gerade der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, nämlich der Sicherung der demokratischen Ordnung und der Kontrolle der Verwaltung, und zudem unmittelbar der örtlichen Daseinsfür- und vorsorge dienen.

Dabei ist es durchaus möglich, in den Räten (vergleichbar in den Kreistagen) die Sitzungen der kommunalen Gremien auf das Notwendige, nämlich auf die regelmäßige Tagung des Hauptausschusses gemäß §§ 59, 60 GO NRW (bzw. des Kreisausschusses gemäß § 50 KrO NRW) zu beschränken und die Fachausschüsse und den Rat durch Beschlussfassung vorübergehend auszusetzen. Aber auch hier gelten natürlich die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, um der Corona-Pandemie entgegenzuwirken.

Die Möglichkeit der Beschränkung von Sitzungen ergibt sich § 60 GO NRW. Diese Bestimmung regelt sog. „Dringliche Entscheidungen“ und lautet in Absatz 1 Satz 1:

Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist.“

Das heißt, dass der Hauptausschuss die Kontrolle der Verwaltung und Entscheidungen übernehmen kann, wenn der Rat aus Gründen der Krisenprävention und zur Vermeidung von Infektionsgefahren nicht (oder nicht rechtzeitig) tagen kann.

Entsprechendes gilt für den Kreisausschuss, für den § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW bestimmt:

Der Kreisausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Kreistags unterliegen, falls eine Einberufung des Kreistags nicht rechtzeitig möglich ist.“

Allerdings kommen Dringlichkeitsentscheidungen in den Fällen nicht in Betracht, in denen gesetzlich zwingend bestimmt ist, dass der Rat (der Kreistag) entscheiden muss. Das ist z.B. der Fall bei dem Erlass der Haushaltssatzung oder zum Landschaftsplan.

Aber in anderen Fällen, insbesondere wenn vor Ort dringliche Entscheidungen getroffen werden müssen, um örtliche Maßnahmen der Krisenprävention oder zur sozialen Unterstützung von besonders von der Krise betroffene Bevölkerungsgruppen, Grundsicherungsberechtigte, Obdachlose etc. zu beraten und zu beschließen, kann auf den Hauptausschuss (bzw. den Kreisausschuss) zurückgegriffen werden. Dort ist auch der Rahmen für detaillierte Berichterstattung der Verwaltungen aus den Krisenstäben und für die politische Bewertung der ergriffenen kommunalen Maßnahmen.

Demokratie muss und kann auch in Krisen-Situationen wie jetzt bei Corona umgesetzt und gelebt werden.

In den Räten und Kreistagen sind wir als Fraktionen der Linken natürlich auch gefordert, unsere eigene demokratische Kultur, die politische Kommunikation und Beratung trotz des Verzichts auf gemeinsame Sitzungen effektiv aufrechtzuerhalten. Moderne Techniken, Telefonkonferenzen, Skype-Sitzungen usw. müssen uns hier weiterhelfen. Auch wenn das Anlaufschwierigkeiten mit sich bringt, wir werden das gemeinsam und solidarisch meistern.

Hans Decruppe
Kommunalpolitischer Sprecher DIE LINKE.NRW
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft