Antrag Stromsperren

wir beantragen die Einrichtung einer Energiesicherungsstelle im Amt für Wohnen, Soziales und Senioren.

Die Energiesicherungsstelle sollte unabhängig von den Jobcentern eingerichtet werden.

Bei einer drohenden Energiesperre sind die Stadtwerke verpflichtet, die betroffenen Haushalte der Energiesicherungsstelle zu melden.

Begründung:


Da deren Aufgabe als öffentliche Einrichtung gesetzlich geregelt ist, bestehen hier datenschutzrechtlich keine Bedenken. Die Energiesicherungsstellen haben die von der Versorgungseinstellung bedrohten Haushalte anzuschreiben und ein Hilfsangebot zu formulieren. Hier ist eine spezielle und unverzügliche Beratungs- und Informationspflicht der Energiesicherungsstellen zu nominieren.
in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren unterrichtete Herr Kortmann, Prokurist der Stadtwerke Unna, den Auschuss über die Zahl der verhängten Stromsperren in 2014.
Von der erschreckend hohen Zahl an Mahnungen, 14.975, sind 778 Sperrungen veranlasst worden und 367 Sperrungen wurden vollzogen.
Abgesehen davon, dass eine Wohnung ohne Licht und Wärme gerade in den Wintermonaten zu erheblichen Erkrankungen führen kann und Kleinkinder und ältere Menschen besonders davon betroffen sind, sollte jede Stromsperre möglichst vermieden werden.

Dateien