Antrag auf rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern aus dem Förderfonds des Landes NRW für Straßenbaubeiträge

Petra Weber

Im Kommunalabgabegesetz (KAG) des Landes NRW ist vorgeschrieben, für den Ausbau von Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, von anliegenden Grundstückseigentümer*innen Gebühren zu erheben – die Straßenbaubeiträge. DIE LINKE ist für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Nicht selten führen sie zu untragbaren finanziellen Belastungen für die Beitragspflichtigen. Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes sollen nun 65 Millionen Euro über einen Förderfond zur Verfügung gestellt werden, um die Kommunen zu entlasten.

Es ist bei der schwarz-gelben Landesregierung klar, dass die Straßenbaubeiträge nicht abgeschafft werden. Immerhin ist im Gesetzentwurf ein Förderfonds vorgesehen, aus dem die Kommunen Gelder für die Baumaßnahmen beantragen und so die betroffenen Anlieger finanziell entlasten können. Das Gesetz wird in Kürze wohl verabschiedet. Wir haben daher angesichts der Bauvorhaben im Bereich Burgstraße / Kleine Burgstraße einen Antrag in den Rat eingebracht, mit dem die Stadt aufgefordert wird, zeitnah zu prüfen, ob Fördergelder des Landes in Anspruch genommen werden können. Wir wollen unbillige Härten für die Anlieger vermeiden. Die Stadt muss ihr Möglichstes tun, um die finanziellen Belastungen ihrer Bürgerinnen und Bürger bei notwendigen Straßenbaumaßnahmen klein zu halten.

An die Verwaltung geht folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE im Rat der Kreisstadt Unna:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat einen Gesetzesentwurf für die Neuregelung der Stra­ßenbaubeiträge auf den Weg gebracht, der wohl in Kürze verabschiedet wird. Die Beitragspflichtigen sollen dabei über ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von 65 Millionen Euro entlastet werden.

Fördergelder müssen von den Kommunen beantragt werden. Land und Kommunen entscheiden, wel­che Anlieger entlastet werden können.

Im Zusammenhang mit den Bauvorhaben im Bereich der Burgstraße / Kleine Burgstraße beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Kreisstadt Unna, zu prüfen, ob hier Fördergelder beantragt werden können. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, fordern wir die Stadt auf, alle notwendigen Schritte zum Abruf der Fördergelder in die Wege zu leiten, um unbillige Härten zu vermeiden, die für die Anlieger durch die Straßenbaubeiträge entstehen können.