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Sozialforum: Minister stachelt Hass auf Arbeitslose an

24.10.2005

Bürgerinitiativen zeigen Clement wegen «Volksverhetzung» an

Die "Interessen- gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit Bayern" hat Strafanzeige gegen Bundeswirtschafts- und arbeitsminister Wolfgang Clement wegen des „Verdachts volksverhetzender Äußerungen“ gestellt. Die Anzeige wurde bereits am Freitag an die Staatsanwaltschaft Berlin versandt. Die Proteste wegen der Äußerungen Wolfgang Clements über Arbeitslosengeld-II- (ALG-II-)Bezieher reißen unterdessen nicht mehr ab. Heute hat eine weitere Initiative, das Sozialforum Dortmund, Strafanzeige gegen Clement erstattet. Der scheidende Minister hatte ALG-II-Bezieher unter anderem als „Abzocker“ und „parasitär“ tituliert. 

Die Art der Diskussion über Leistungsmissbrauch beim Arbeitslosengeld II (ALG II) stößt auch bei den Grünen auf Kritik. Es sei «unerträglich», wenn Menschen als «Schmarotzer» oder «Parasiten» bezeichnet und alle ALG-II-Empfänger unter Generalverdacht gestellt werden, sagte Parteichefin Claudia Roth nach Beratungen des Grünen-Vorstandes in Berlin. Dies sei ein «uraltes Mittel», um von eigenen Fehlern abzulenken.

Selbstverständlich sähen auch die Grünen, dass man die Kostensteigerungen bei der Arbeitsmarktreform «Hartz IV» in den Griff bekommen müsse, betonte Roth. Dies gehe aber nicht mit einer «großkoalitionären Sündenbock-Debatte». Notwendig sei vielmehr eine klare Ursachenanalyse der Kostensteigerung. Dazu gehöre etwa, dass sich bei der Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen «das Ministerium wohl gehörig verschätzt hat». Auch hätten mehr Menschen als Niedriglohnempfänger Anspruch auf ergänzende ALG-II-Leistungen als ursprünglich angenommen. Zu den Ursachen der Kostensteigerungen gehöre ferner, dass offensichtlich doch mehr Kinder als angenommen in den Haushalten ehemaliger Sozialhilfeempfänger lebten.

Für das Sozialforum Dortmund hat Ratsmitglied Wolf Stammnitz (Die Linke.PDS) Strafanzeige gegen Wolfgang Clement wegen Volksverhetzung, Verstoß gegen das Grundgesetz Art.5 Abs.2 ("Schutz der persönlichen Ehre") sowie wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gestellt. Die Anzeige bezieht sich auf die vom Bundesminister herausgegebene Broschüre "Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, 'Abzocke' und Selbstbedienung im Sozialstaat" vom August 2005.

In der Broschüre steht unter anderem zu lesen: "Ibrahim, ein Sänger aus dem Libanon, bezieht in Ludwigshafen Arbeitslosengeld II. Das neuwertige schwarze BMW-Cabrio, das ihm gehört und vor seiner Wohnung steht, kann er von diesem Einkommen nicht bezahlt haben. (...) Beim Kontrollbesuch jammert Ibrahim dem Prüfer vor, daß das Auto noch aus besseren Zeiten stamme und nur geleast sei. (...) Biologen verwenden für 'Organismen, die zeitweise oder dauerhaft zur Befriedigung ihrer Nahrungsbedingungen auf Kosten anderer Lebewesen – ihren Wirten – leben', übereinstimmend die Bezeichnung 'Parasiten'. Natürlich ist es völlig unstatthaft, Begriffe aus dem Tierreich auf Menschen zu übertragen. Schließlich ist Sozialbetrug nicht durch die Natur bestimmt, sondern vom Willen des Menschen gesteuert."

Damit und mit seinen öffentlichen Erklärungen zur Broschüre stachele der Minister zum Hass gegen Arbeitslose auf und kriminalisiere eine ganze Bevölkerungsgruppe, nämlich laut Ministererklärung "mindestens zehn Prozent" der Arbeitslosen, das sind ca. 500.000 Menschen. Das erfüllt nach Meinung von Stammnitz den Tatbestand der Volksverhetzung.

In der Anzeige heißt es weiter: "Die Stigmatisierung von mindestens zehn Prozent der Arbeitslosen als Abzocker und Sozialbetrüger bringt alle Arbeitslosen in die unmögliche Lage, ihrer Umgebung nachweisen zu müssen, daß sie nicht zu den Kriminellen gehören. Erstens setzt das ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung, die Unschuldsvermutung, de facto außer Kraft. Zweitens ist der einzelne Arbeitslose im praktischen Alltag gar nicht imstande, seine "Unschuld" im Sinne der Clementschen Pauschalanschuldigungen zu beweisen. Somit setzt der zuständige Bundesminister tatsächlich alle Arbeitslosen dem Generalverdacht der Kriminalität aus."

Die telefonische Umfrage der BA, auf die sich der Minister beruft, sei selbst illegal gewesen, da sie von einem privaten Call-center durchgeführt wurde (Verstoß gegen das Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten an Privatpersonen und kommerzielle Nutzer), die Anrufe seien teils ohne Belehrung der Angerufenen über die Freiwilligkeit ihrer Angaben erfolgt, zum Teil seien Auskünfte sogar mit der Drohung erpresst worden, Verweigerung ziehe den Verlust von Leistungsansprüchen nach sich. Bestimmte, von Clement als Mißbrauch gewertete Sachverhalte könnten nach einem Telefonanruf überhaupt nicht beurteilt werden, bemängelt Stammnitz.

Die "Tat" des Wolfgang Clement sei obendrein "besonders verwerflich", da sie von einem hohen Repräsentanten des Staates von Amts wegen begangen wurde, der die von ihm diskriminierte Bevölkerungsgruppe selbst erst in diese Lage gebracht habe. Seine Angriffe auf die Menschenwürde aller Erwerbslosen stellten sich als Fortsetzung und Krönung ihrer sozialen Ausgrenzung dar und dienten zur Ablenkung von eigenen Fehleinschätzungen und Versäumnissen des BMWA auf Sündenböcke.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland (EFD) appelliert an den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschland und designierten Bundesarbeitsminister, Franz Müntefering, dafür zu sorgen, dass der noch amtierende Arbeits- und Wirtschaftminister Wolfgang Clement (SPD) "endlich seine unsägliche Beleidigungskampagne gegen Arbeitslose einstellt". Clement habe in seinen Äußerungen innerhalb von nur fünf Tagen die Betrüger-Zahlen verdoppelt. Für das EFD sei das "entweder eine pathologische Realitätsverzerrung oder das absichtliche  Heraufbeschwören von Schuldigen, die für das Scheitern der Reform verantwortlich gemacht werden sollen".

Die Initiative widersprach zugleich den Äußerungen von Sabine Maas vom Bundeswirtschaftsministerium. Die Sprecherin des von Minister Clement hatte eine Ausweitung von Kontrollen der telefonischen Erreichbarkeit bei ALG-II-Beziehern angekündigt und dies damit begründet, es gehöre zur Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger, für Rückfragen der BA zur Verfüngung zu stehen. „Das soll uns Frau Maas bitte an Hand der Gesetze belegen", so der Sprecher des EFD in Bonn, Martin Behrsing. "Es kann nicht sein, dass Menschen sich trotz der erheblichen Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten durch Callcenter befragen bzw. kontrollieren lassen müssen“, empört sich Behrsing.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnt deshalb die künftige Regierung vor einer Ausweitung dieser Aktion und weiteren Leistungskürzungen bei den Betroffenen. Damit würden die Behörden nicht mehr als Partner auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der Arbeitslosigkeit angesehen, sondern als forderndes „Feindbild“. Der soziale Sprengsatz könne enorm werden.

Für das EFD sei vielmehr der Aufbau eines vernünftigen „Casemanagement“ angebracht, mit einer für den Fallmanager überschaubaren Zahl an Betreuten. "Viele teure und wirkungslose arbeitsmarktpolitische Instrumente ließen sich vermeiden, wenn es in den Agenturen persönliche Ansprechpartner gäbe, die partnerschaftlich mit dem Arbeitslosen zusammenarbeiten würden." Gerade die Mitglieder des Forums wünschten sich, ihrer sozialen Lage zu entkommen, da das Arbeitslosengeld-II kaum zum Überleben reiche und ein annähernd menschenwürdiges Dasein nicht gewährleistet sei.  

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