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Bürgerinitiativen
zeigen Clement wegen «Volksverhetzung» an
Die "Interessen- gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit Bayern" hat
Strafanzeige gegen Bundeswirtschafts- und arbeitsminister Wolfgang Clement wegen
des „Verdachts volksverhetzender Äußerungen“ gestellt. Die Anzeige wurde bereits
am Freitag an die Staatsanwaltschaft Berlin versandt. Die Proteste wegen der
Äußerungen Wolfgang Clements über Arbeitslosengeld-II- (ALG-II-)Bezieher reißen
unterdessen nicht mehr ab. Heute hat eine weitere Initiative, das Sozialforum
Dortmund, Strafanzeige gegen Clement erstattet. Der scheidende Minister hatte
ALG-II-Bezieher unter anderem als „Abzocker“ und „parasitär“ tituliert.
Die Art der Diskussion über
Leistungsmissbrauch beim Arbeitslosengeld II (ALG II) stößt auch bei den Grünen
auf Kritik. Es sei «unerträglich», wenn Menschen als «Schmarotzer» oder
«Parasiten» bezeichnet und alle ALG-II-Empfänger unter Generalverdacht gestellt
werden, sagte Parteichefin Claudia Roth nach Beratungen des Grünen-Vorstandes in
Berlin. Dies sei ein «uraltes Mittel», um von eigenen Fehlern abzulenken.
Selbstverständlich sähen auch die Grünen,
dass man die Kostensteigerungen bei der Arbeitsmarktreform «Hartz IV» in den
Griff bekommen müsse, betonte Roth. Dies gehe aber nicht mit einer
«großkoalitionären Sündenbock-Debatte». Notwendig sei vielmehr eine klare
Ursachenanalyse der Kostensteigerung. Dazu gehöre etwa, dass sich bei der
Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen «das Ministerium wohl gehörig
verschätzt hat». Auch hätten mehr Menschen als Niedriglohnempfänger Anspruch auf
ergänzende ALG-II-Leistungen als ursprünglich angenommen. Zu den Ursachen der
Kostensteigerungen gehöre ferner, dass offensichtlich doch mehr Kinder als
angenommen in den Haushalten ehemaliger Sozialhilfeempfänger lebten.
Für das Sozialforum Dortmund hat
Ratsmitglied Wolf Stammnitz (Die Linke.PDS) Strafanzeige gegen Wolfgang Clement
wegen Volksverhetzung, Verstoß gegen das Grundgesetz Art.5 Abs.2 ("Schutz der
persönlichen Ehre") sowie wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung
gestellt. Die Anzeige bezieht sich auf die vom Bundesminister herausgegebene
Broschüre "Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, 'Abzocke' und
Selbstbedienung im Sozialstaat" vom August 2005.
In der Broschüre steht unter anderem zu
lesen: "Ibrahim, ein Sänger aus dem Libanon, bezieht in Ludwigshafen
Arbeitslosengeld II. Das neuwertige schwarze BMW-Cabrio, das ihm gehört und vor
seiner Wohnung steht, kann er von diesem Einkommen nicht bezahlt haben. (...)
Beim Kontrollbesuch jammert Ibrahim dem Prüfer vor, daß das Auto noch aus
besseren Zeiten stamme und nur geleast sei. (...) Biologen verwenden für
'Organismen, die zeitweise oder dauerhaft zur Befriedigung ihrer
Nahrungsbedingungen auf Kosten anderer Lebewesen – ihren Wirten – leben',
übereinstimmend die Bezeichnung 'Parasiten'. Natürlich ist es völlig
unstatthaft, Begriffe aus dem Tierreich auf Menschen zu übertragen. Schließlich
ist Sozialbetrug nicht durch die Natur bestimmt, sondern vom Willen des Menschen
gesteuert."
Damit und mit seinen öffentlichen
Erklärungen zur Broschüre stachele der Minister zum Hass gegen Arbeitslose auf
und kriminalisiere eine ganze Bevölkerungsgruppe, nämlich laut Ministererklärung
"mindestens zehn Prozent" der Arbeitslosen, das sind ca. 500.000 Menschen. Das
erfüllt nach Meinung von Stammnitz den Tatbestand der
Volksverhetzung.
In der Anzeige heißt es weiter: "Die
Stigmatisierung von mindestens zehn Prozent der Arbeitslosen als Abzocker und
Sozialbetrüger bringt alle Arbeitslosen in die unmögliche Lage, ihrer Umgebung
nachweisen zu müssen, daß sie nicht zu den Kriminellen gehören. Erstens setzt
das ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung, die Unschuldsvermutung, de facto
außer Kraft. Zweitens ist der einzelne Arbeitslose im praktischen Alltag gar
nicht imstande, seine "Unschuld" im Sinne der Clementschen
Pauschalanschuldigungen zu beweisen. Somit setzt der zuständige Bundesminister
tatsächlich alle Arbeitslosen dem Generalverdacht der Kriminalität
aus."
Die telefonische Umfrage der BA, auf die
sich der Minister beruft, sei selbst illegal gewesen, da sie von einem privaten
Call-center durchgeführt wurde (Verstoß gegen das Verbot der Weitergabe
personenbezogener Daten an Privatpersonen und kommerzielle Nutzer), die Anrufe
seien teils ohne Belehrung der Angerufenen über die Freiwilligkeit ihrer Angaben
erfolgt, zum Teil seien Auskünfte sogar mit der Drohung erpresst worden,
Verweigerung ziehe den Verlust von Leistungsansprüchen nach sich. Bestimmte, von
Clement als Mißbrauch gewertete Sachverhalte könnten nach einem Telefonanruf
überhaupt nicht beurteilt werden, bemängelt Stammnitz.
Die "Tat" des Wolfgang Clement sei obendrein
"besonders verwerflich", da sie von einem hohen Repräsentanten des Staates von
Amts wegen begangen wurde, der die von ihm diskriminierte Bevölkerungsgruppe
selbst erst in diese Lage gebracht habe. Seine Angriffe auf die Menschenwürde
aller Erwerbslosen stellten sich als Fortsetzung und Krönung ihrer sozialen
Ausgrenzung dar und dienten zur Ablenkung von eigenen Fehleinschätzungen und
Versäumnissen des BMWA auf Sündenböcke.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland (EFD)
appelliert an den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschland und
designierten Bundesarbeitsminister, Franz Müntefering, dafür zu sorgen, dass der
noch amtierende Arbeits- und Wirtschaftminister Wolfgang Clement (SPD) "endlich
seine unsägliche Beleidigungskampagne gegen Arbeitslose einstellt". Clement habe
in seinen Äußerungen innerhalb von nur fünf Tagen die Betrüger-Zahlen
verdoppelt. Für das EFD sei das "entweder eine pathologische Realitätsverzerrung
oder das absichtliche Heraufbeschwören von Schuldigen, die für das Scheitern
der Reform verantwortlich gemacht werden sollen".
Die Initiative
widersprach zugleich den Äußerungen von Sabine Maas vom
Bundeswirtschaftsministerium. Die Sprecherin des von Minister Clement hatte eine
Ausweitung von Kontrollen der telefonischen Erreichbarkeit bei ALG-II-Beziehern
angekündigt und dies damit begründet, es gehöre zur Mitwirkungspflicht der
Leistungsempfänger, für Rückfragen der BA zur Verfüngung zu stehen. „Das soll
uns Frau Maas bitte an Hand der Gesetze belegen", so der Sprecher des EFD in
Bonn, Martin Behrsing. "Es kann nicht sein, dass Menschen sich trotz der
erheblichen Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten durch Callcenter befragen
bzw. kontrollieren lassen müssen“, empört sich Behrsing.
Das
Erwerbslosen Forum Deutschland warnt deshalb die künftige Regierung vor einer
Ausweitung dieser Aktion und weiteren Leistungskürzungen bei den Betroffenen.
Damit würden die Behörden nicht mehr als Partner auf der Suche nach
Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der Arbeitslosigkeit angesehen, sondern als
forderndes „Feindbild“. Der soziale Sprengsatz könne enorm werden.
Für
das EFD sei vielmehr der Aufbau eines vernünftigen „Casemanagement“ angebracht,
mit einer für den Fallmanager überschaubaren Zahl an Betreuten. "Viele teure und
wirkungslose arbeitsmarktpolitische Instrumente ließen sich vermeiden, wenn es
in den Agenturen persönliche Ansprechpartner gäbe, die partnerschaftlich mit dem
Arbeitslosen zusammenarbeiten würden." Gerade die Mitglieder des Forums
wünschten sich, ihrer sozialen Lage zu entkommen, da das Arbeitslosengeld-II
kaum zum Überleben reiche und ein annähernd menschenwürdiges Dasein nicht
gewährleistet
sei.
Quelle:
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